Einschulung
Allgemeine Informationen zur Einschulung
Wie funktioniert die Anmeldung?
Zeitpunkt der Anmeldung
In der Regel findet die Anmeldung im April/ Mai im Jahr vor der Einschulung statt. Die Termine werden in der Presse und auf unserer Homepage bekannt gegeben. Am Tag der Anmeldung erhalten Eltern auch einen Termin für eine Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt.
Anmeldeformular
Das Anmeldeformular befindet sich zum Herunterladen auf unserer Homepage oder direkt bei uns im Sekretariat. Außerdem benötigen wir für die Anmeldung die Geburtsurkunde (oder eine Kopie) und den Impfausweis zum Nachweis über die Masernschutzimpfung.
Verschieben des Einschulungstermins
Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Eltern den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben.
Kann-Kinder
Zu den „Kann-Kindern“ zählen die Kinder, die im Einschulungsjahr nach dem 30. September sechs Jahre alt werden. Wünschen Eltern eine frühzeitige Einschulung, werden diese Kinder schulärztlich untersucht und von uns zu einem Vorschultest eingeladen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft nach Gesprächen mit Eltern und den überprüfenden Lehrkräften die Schulleiterin.
Schulbezirk der Grundschule Am Geitelplatz
Welche Straßen zum Schulbezirk gehören, kann in der Schulbezirkssatzung nachgelesen werden.
Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Angebote für Eltern
August / September: Vorschulelternabend zum Übergang vom Kindergarten in die Schule
April / Mai: Informationselternabend über die Grundschule Am Geitelplatz
Juli / August: Elternabend in den neuen ersten Klassen
Angebote für Kinder
März / April: Drittklässler lesen vor, Angebot für unsere Kooperations-Kindertagesstätten
Mai / Juni: Schnuppern mit Eltern in der Schule
Angebote für die Schule
Die Gespräche dürfen nur mit einer Schweigepflichtentbindung durch die Eltern stattfinden. Wir nutzen die Informationen, um den Kindern den Schulstart zu erleichtern.
Januar / Februar: Gespräch mit dem Gesundheitsamt
Februar / März: Gespräche mit den Kindertagesstätten
Die Einschulung
Juli / August: zwei Einschulungsfeiern am 1. Samstag nach den Sommerferien